Jugendschutz
Minderjährige
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival oder bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Wir empfehlen eine Teilnahmeerlaubnis bestätigen zu lassen. Ein entsprechendes Formular gibt es als .pdf Datei hier zum Download. Bitte genau ausfüllen und während des Festivals griffbereit halten.
Download Jugendschutzgestz Vereinbarung







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